
Pension
Der zweite Grund zum Sparen ist die Pension. Natürlich ist das für die Jugendlichen erst in einer Vielzahl von Jahren der Fall, aber genau diese Jahre müssen berücksichtig werden. Zuerst schauen wir uns aber das Vorsorgesystem der Schweiz an.
Das Vorsorgesystem der Schweiz basiert auf drei verschiedenen Säulen, deshalb wird es auch 3. Säulensystem genannt:
Nun wo wir das Vorsorgesystem der Schweiz kennen, wird uns schnell ein Problem klar. Die 1. Säule inklusive der Pensionskassenrente decken nur rund 60 bis 70% des letzten Lohnes vor der Pension ab. Der gewohnte Lebensstandard kann somit nicht weitergeführt werden, man müsste dann auf Hobbys oder andere ausgaben verzichten.
Genau, um das zu verhindern, hat der Staat die 3a Säule eingeführt. Wie wir bereits wissen, kann durch eine jährliche Einzahlung einen beträchtlichen Geldbetrag gespart werden, ohne ein Risiko einzugehen. Ein Vorteil ist, dass das Geld für den Bau oder Kauf von Eigenheim ausbezahlt und als Eigenmittel angerechten werden kann.
Das Sparen in der 3a Säule sichert dir deinen Lebensstandard im Alter, optimiert deine Steuern und kann helfen den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.
(Raiffeisen, 2021)
1.
Säule
Diese Säule ist die staatliche Altersvorsorge, sie ist obligatorisch und umfasst :
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Ergänzungsleistungen (EL)
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Mutterschaftsversicherung (MSE)
- Erwerbsersatz während des Militärdienstes (EO)
Erwerbstätige haben eine Beitragspflicht ab dem 1. Januar des 18. ALtersjahr und Nichterwerbstätige ab dem 1. Januar des 21. Altersjahres.
Einzahlung in die 1. Säule:
Der Einzahlungsbetrag wird direkt vom Bruttolohn in % abgezogen. Je älter das man wird, desto grösser wird die Prozentuale Einzahlung.
Die Maximale AHV-Altersrente beträgt CHF 28'680 pro Jahr und die maximale AHV-Ehepartnerrente beträgt CHF 43'020 pro Jahr.
2.
Säule
Diese Säule richtet sich an Berufstätige und wird daher als betriebliche Altersvorsorge bezeichnet. Sie umfasst:
- Obligatorische berufliche Vorsorge / Pensionskasse (BVG)
- Obligatorische Unfallversicherung (UVG)
- Freizügigkeitsleistung bei Austritt aus der Pensionskasse (FZG)
- Überobligatorische Versicherung zum BVG und zum UVG
Einzahlung in die 2. Säule:
Diesen Betrag teilt sich der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Normalfall hälftig. Je nach Arbeitgeber zahlt dieser auch mehr als 50% ein, es gibt auch einzelne die 100% übernehmen.
3.
Säule
Es gibt zwei verschiedene Arten der 3. Säule, aber beide sind freiwillig.
Säule 3a
Die Säule 3a wird auch als „gebundene Vorsorge“ bezeichnet. Denn das angesparte Kapital dient grundsätzlich nur der Altersvorsorge. Das Kapital kann frühestens 5 Jahre vor der Pensionierung bezogen werden, jedoch in folgenden Fällen:
- Kauf oder Bau von Eigentumswohnungen (muss vom Eigentümer bewohnt werden)
- Einkauf in die Pensionskasse
- Auswanderung ins Ausland
- Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Bei Bezug einer ganzen Invalidenrente
Einzahlung in die Säule 3a
Es ist möglich, ein solches 3a-Vorsorgekonto bei einer Bank oder Versicherung zu eröffnen und jährlich maximal CHF 6'883 einzuzahlen (Jahr 2021).
Der Staat will die freiwillige Altersvorsorge fördern und hat beschlossen, dass der Betrag, der in die Säule 3a eingezahlt wird, vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann.
Wie viel Geld kann ich sparen?
Zahlt ein Mann ab dem 25. Lebensjahr jährlich das Maximum ein, spart er bis zur Pensionierung 51'520 Franken an Steuern. Das ist ein Schnitt und natürlich abhängig von Einkommen, Wohnort dun auch dem Einzahlungsbetrag, dementsprechend kann der Sparbetrag nach oben oder unten variieren.
Säule 3b
Das ist die "Freie Vorsorge für alle", hierzu zählen Sparkontis, Privatkontis, Anlagefonds, Lebensversicherungen udn alle anderen Sparmöglichkeiten.
Einzahlung in die Säule 3b
Einzahlungen auf Kontis, Zahlung der Versicherungsprämie oder auch kauf von Werthaltenden Gegenständen.